Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Begründung eines Rechtsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB

Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb von Tischreservierungen samt Verzehrgutscheinen zwischen der Entla's Keller Biergarten GmbH (nachfolgend: „Entla's Keller“) und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Entla's Keller diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsgegenstand, Bestellung, Vertragsschluss und Besuchsrecht

2.1. Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Biergarten Entla's Keller an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich der Erlanger Bergkirchweih, sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr (nachfolgend: „Reservierungen“) und die Entrichtung einer Reservierungsgebühr. Reservierungen können nur tischweise (ab 8 bzw. 10 Personen) erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während dieses Aufenthalts im Entla's Keller eingelöst werden. Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.

2.2. Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite reservierung-entlaskeller.de erfolgen.

2.3. Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Auf der Reservierungsplattform sind verfügbare Tische gekennzeichnet und können dort an verfügbaren Tagen ausgewählt werden. Es stehen zwei Tagesschichten zur Verfügung (Mittags- und Abendschicht). In der Abendschicht kann unter zwei Kategorien ausgewählt werden. Nach der Platzwahl und der Eingabe aller erforderlichen Daten kann eine Bezahlungsmodalität gewählt werden. Nach Abschluss der Reservierung kommt ein Vertrag mit dem Entla's Keller über die gewünschte Reservierung zustande. Von diesem Vertrag kann unter gewissen Voraussetzungen nach Ziffer 3.6 und 6.2 zurückgetreten werden.

2.4. Besuchsrecht: Der Entla's Keller als Aussteller der Reservierungen will den Zutritt zu den reservierten Plätzen denjenigen Personen gewähren, welche die Reservierung direkt beim Entla's Keller oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.2 erworben haben. Der Entla's Keller gewährt daher nur denjenigen Personen das Recht, die jeweiligen reservierten Plätze einzunehmen (nachfolgend: „Besuchsrecht“), die entweder durch auf die Reservierungsbestätigung gedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck) identifizierbar sind oder die nach Ziffer 7.2 Reservierungen zulässig erworben haben. Zum Nachweis seiner Identität hat der jeweilige Besucher ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen dem Entla's Keller und/oder der von ihm beauftragten Personen (z.B. Bedienungen) vorzuzeigen. Der Entla's Keller erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder des jeweiligen Inhabers der Reservierungsbestätigung, indem er die reservierten Plätze zur Verfügung stellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Der Entla's Keller wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn die Identifizierung der Reservierungsbestätigung an der vorstehend geschilderten erforderlichen Individualisierung des/r Kunde/n scheitert.

3. Zahlungsmodalitäten und Stornierungsbedingungen

3.1. Zahlungsverkehr: Für den Erwerb der Reservierung schuldet der Kunde dem Entla's Keller den im Buchungsvorgang ausgewiesenen Gesamtpreis. Etwaige Gebühren der Zahlungsplattform sind im Gesamtpreis enthalten. Der Kunde bevollmächtigt den Entla's Keller, mittels der angebotenen Zahlungsart (regelmäßige Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Klarna, Vorkasse) das entsprechende Zahlungskonto zu belasten. Ein Anspruch auf das Angebot bestimmter Zahlungsweisen besteht für den Kunden gegenüber dem Entla's Keller nicht. Der Entla's Keller führt den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Bei SEPA-Lastschriften ist der Kunde damit einverstanden, dass die Vorankündigungsfrist einen Tag vor Fälligkeit beträgt. Wird die Abbuchung nicht an einem Arbeitstag fällig, so erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Bankarbeitstag.

3.2. Mindestverzehr/ Gebühr: Pro reservierten Sitzplatz wird eine Reservierungsgebühr erhoben. Bei Reservierungen zur Mittagsschicht (Reservierungsdauer bis maximal 16:00 Uhr) wird kein Mindestverzehr in Form von Gutscheinen erhoben. Bei Reservierungen zur Abendschicht (ab 16:00 Uhr) wird in beiden Kategorien pro reservierten Sitzplatz ein Mindestverzehr in Form von zwei Biermarken und einem Essensgutschein erhoben. Bei Reservierungen zur Abendschicht in der Kategorie 1 wird pro reservierten Tisch unabhängig seiner Tischgröße ein Brotzeitbrett berechnet.

3.3. Preise: Die Reservierungsgebühr pro reservierten Sitzplatz beträgt 2,50 €. Der Wert des Biergutscheines entspricht dem ausgezeichneten Preis einer Maß Bier zur Bergkirchweih 2024

Der Wert des Essensgutscheins entspricht dem ausgezeichneten Preis eines halben Hähnchens mit Brötchen/Käsespätzle zur Bergkirchweih 2024. Das Brotzeitbrett kostet 93,00 €. Alle Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Entla's Keller ist eine Bezahlung durch Gutscheine, bar oder nach Sammelrechnung mittels EC-Karte, Mastercard oder Visa Card möglich. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.4. Stornierung durch den Entla's Keller: Sollte die Zahlung der Rechnung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden oder der Lastschrifteinzug wegen zu geringer Kontodeckung nicht möglich sein, ist der Entla's Keller berechtigt, die Reservierung/-en ersatzlos zu stornieren; die entsprechende/-n Reservierungsbestätigung/-en verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Etwaige sich aus der Störung des Zahlungsverkehrs für die den Entla's Keller ergebende Kosten und Schäden trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für Rücklastschriftgebühren, Bankgebühren und eine angemessene Pauschale für die Bearbeitung der gestörten Zahlung. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Entla's Keller vorbehalten. Wurden Verzehrgutscheine bereits vor dem Rücktritt an den Kunden übermittelt, so ist der Entla's Keller berechtigt, die sofortige Rückgabe durch den Kunden zu fordern. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Sollte ein Kirchweihbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Gesundheitsrisiken aufgrund einer Pandemie, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die anlässlich der Reservierung gekauften Gutscheine rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Entla's Keller sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Festbetrieb, Gültigkeit der Reservierung, Verzehrgutscheine

4.1. Gültigkeit der Reservierung: Reservierungen müssen bis maximal 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit eingenommen werden. Der Entla's Keller behält sich das Recht vor reservierte Tische nicht erschienener Kunden nach Ablauf der 15 Minuten anderweitig zu vergeben.

4.2. Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischanzahl und für die Dauer der Reservierung. Der Entla's Keller behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem Bedarf und voriger Unterrichtung, einen anderen Tisch in gleicher Kategorie zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch den Entla's Keller anderen Kunden zugeteilt werden. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften wird der Gast des Entla's Kellers verwiesen.

4.3. Verzehrgutscheine: Die erworbenen Verzehrgutscheine können zur Erlanger Bergkirchweih 2024 eingelöst werden. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein oder Restsummen ist nicht möglich. Bei Verlust der Gutscheine kann kein Ersatz gestellt werden. Nicht verbrauchte Gutscheine können bis spätestens zum 29.09.2024 am Entla's Keller zum Saisonbetrieb eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins entspricht dem Wert des für den Gutschein vorgesehenen Produkts und nicht dem ausgezeichneten Preis. Durch Preisänderung der Produkte nach der Bergkirchweih entsteht bei Einlösung eines Gutscheins kein Anspruch auf Auszahlung oder Anrechnung des Differenzbetrags zum Einkaufspreis.

5. Abholung

5.1. Zeit und Ort: Die Verzehrgutscheine können nach dem 25.04.2024 und nach Eingang der Zahlung beim Entla's Keller dienstags bis freitags von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr abgeholt werden. Die Lieferart (beispielsweise Postversand, Abholung) wird vom Entla's Keller vorgegeben. Es besteht kein Wahlrecht des Kunden, soweit nicht ausdrücklich angegeben.

5.2. Identifikation: Bei Abholung der Verzehrgutscheine muss der/die Abholcode/ Reservierungsnummer vorgezeigt werden. Zur Bestätigung des Empfangs der Verzehrgutscheine muss eine Unterschrift geleistet werden, die durch ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) überprüft werden können muss.

6. Rücknahme und Erstattung

6.1. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Entla's Keller Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Entla's Keller, unter Berücksichtigung der in Ziffer 6.2 genannten Frist, bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.

6.2. Stornierung, Änderung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Änderung, Reduzierung oder Stornierung der Reservierung durch den Kunden ist nur bis zur Bezahlung der Gutscheine bzw. dem Einzug der Lastschrift am 25.04.2024 auf der Website www.entlaskeller.de möglich. Ab dem 25.04.2024 sind alle getätigten Reservierungen beim Entla's Keller mit allen daran gebundenen Konditionen verpflichtend. Eine Rückgabe der gekauften Gutscheine ist grundsätzlich nicht möglich.

7. Weitergabe der Reservierung:

7.1. Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Reservierungen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen (also nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten) Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen durch den Kunden ist untersagt.

7.2. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe einer Reservierung (d.h. Reservierungsbestätigungen) aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.1 vorliegt. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Entla's Keller geschlossenen Vertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Vertrag mit dem Entla's Keller unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Entla's Kellers voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

  • a) der Kunde den neuen Inhaber der Reservierung auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist,
  • b) der neue Inhaber der Reservierung mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und dem Entla's Keller einverstanden ist und
  • c) der Entla's Keller unter Nennung des neuen Inhabers der Reservierung rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird oder der Entla's Keller die Weitergabe an den neuen Inhaber der Reservierung konkludent als zulässig erklärt hat. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem mit dem Entla's Keller geschlossenen Vertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der in a) bis c) beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen.

8. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

Für den Aufenthalt am Entla's Keller zur Bergkirchweih, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass die Erlanger Bergkirchweih insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung am Entla's Keller gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch den Entla's Keller gebunden ist.

9. Höhere Gewalt

In sonstigen Fällen höherer Gewalt o.ä. gilt vollumfänglich das in Ziffer 8 Ausgeführte sinngemäß.

10. Datenschutz

Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Entla's Keller und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.

11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 11.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11.3. CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

11.4. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Entla's Kellers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Entla's Kellers, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.