Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Entlas-Keller Biergarten GmbH (im Folgenden: „Entla's Keller“) und dem Kunden, das durch den Erwerb von Tischreservierungen sowie Verzehrgutscheinen begründet wird. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Entla's Keller ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1. Leistungsgegenstand: Vertragsgegenstand ist die Reservierung von Tischen im Biergarten Entla's Keller an einem konkreten Tag für einen konkreten Zeitraum anlässlich der Erlanger Bergkirchweih, sowie der Kauf von Verzehrgutscheinen als vereinbarter Mindestverzehr (nachfolgend: „Reservierungen“) und die Entrichtung einer Reservierungsgebühr. Reservierungen können nur tischweise erfolgen. Für die Reservierung ist eine Mindestabnahme an Verzehrgutscheinen erforderlich. Im Falle einer Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Die Verzehrgutscheine können während dieses Aufenthalts im Entla's Keller eingelöst werden. Aus einer Reservierung ist generell kein Anspruch für das Folgejahr herzuleiten.
2.2. Reservierungsanfragen: Reservierungsanfragen können nur über unsere Webseite reservierung-entlaskeller.de erfolgen.
2.3. Online-Bestellung: Im Falle einer Reservierungsanfrage über die Webseite kommt die Reservierung wie folgt zustande: Auf der Reservierungsplattform sind verfügbare Tische gekennzeichnet und können dort an verfügbaren Tagen ausgewählt werden. Es stehen zwei Tagesschichten zur Verfügung (Mittags- und Abendschicht). In der Abendschicht kann unter zwei Kategorien ausgewählt werden. Nach der Platzwahl und der Eingabe aller erforderlichen Daten kann eine Bezahlungsmodalität gewählt werden. Nach Abschluss der Reservierung kommt ein Vertrag mit dem Entla's Keller über die gewünschte Reservierung zustande. Von diesem Vertrag kann unter gewissen Voraussetzungen nach Ziffer 6.2 zurückgetreten werden.
2.4. Besuchsrecht: Das Besuchsrecht steht ausschließlich den Personen zu, die eine Reservierung direkt bei Entla's Keller oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe (gemäß Ziffer 7.2) erworben haben. Besucher müssen sich durch ein amtliches Identifikationsdokument ausweisen können. Entla's Keller erfüllt seine Verpflichtungen, indem die reservierten Plätze bereitgestellt und die Verzehrgutscheine eingelöst werden können. Sollte eine Identifizierung des Besuchsrechts nicht möglich sein (z. B. durch fehlende Individualisierungsmerkmale), gilt die Leistungspflicht dennoch als erfüllt.
3.1. Zahlungsverkehr: Für den Erwerb der Reservierung schuldet der Kunde dem Entla's Keller den im Buchungsvorgang ausgewiesenen Gesamtpreis. Etwaige Gebühren der Zahlungsplattform sind im Gesamtpreis enthalten. Der Kunde bevollmächtigt den Entla's Keller, mittels der angebotenen Zahlungsart (z.B. regelmäßige Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal, Klarna, Vorkasse) das entsprechende Zahlungskonto zu belasten. Ein Anspruch auf das Angebot bestimmter Zahlungsweisen besteht für den Kunden gegenüber dem Entla's Keller nicht. Der Entla's Keller führt den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Bei SEPA-Lastschriften ist der Kunde damit einverstanden, dass die Vorankündigungsfrist einen Tag vor Fälligkeit beträgt. Wird die Abbuchung nicht an einem Arbeitstag fällig, so erfolgt die Abbuchung am darauffolgenden Bankarbeitstag.
3.2. Mindestverzehr/ Gebühr: Pro reservierten Sitzplatz wird eine Reservierungsgebühr erhoben. Bei Reservierungen zur Mittagsschicht (Reservierungsdauer bis maximal 16:00 Uhr) wird kein Mindestverzehr in Form von Gutscheinen erhoben. Bei Reservierungen zur Abendschicht (ab 16:00 Uhr) wird in beiden Kategorien pro reservierten Sitzplatz ein Mindestverzehr in Form von zwei Biermarken und einem Essensgutschein erhoben. Bei Reservierungen zur Abendschicht in der Kategorie 1 wird pro reservierten Tisch unabhängig seiner Tischgröße ein Brotzeitbrett berechnet.
3.3. Stornierung durch den Entla's Keller: Bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung ist Entla's Keller berechtigt, die Reservierung ersatzlos zu stornieren. Die entstandenen Kosten, wie Rücklastschriftgebühren und Bearbeitungskosten, trägt der Kunde. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) werden die gezahlten Gutscheine erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4.1. Gültigkeit der Reservierung: Reservierungen müssen bis maximal 15 Minuten nach Beginn der bestätigten Reservierungszeit eingenommen werden. Der Entla's Keller behält sich das Recht vor reservierte Tische nicht erschienener Kunden nach Ablauf der 15 Minuten anderweitig zu vergeben.
4.2. Platz: Die Reservierung besteht nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Tischanzahl und für die Dauer der Reservierung. Der Entla's Keller behält sich vor, dem Kunden bei unvorhergesehenem Bedarf und voriger Unterrichtung, einen anderen Tisch in gleicher Kategorie zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch den Entla's Keller anderen Kunden zugeteilt werden. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit freizugeben. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften wird der Gast des Entla's Kellers verwiesen.
4.3. Verzehrgutscheine: Die erworbenen Verzehrgutscheine können zur Erlanger Bergkirchweih des jeweiligen Jahres eingelöst werden. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein oder Restsummen ist nicht möglich. Bei Verlust der Gutscheine kann kein Ersatz gestellt werden. Nicht verbrauchte Gutscheine können bis zum Ende des Saisonbetriebs des jeweiligen Jahres am Entla's Keller eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins entspricht dem Wert des für den Gutschein vorgesehenen Produkts und nicht dem ausgezeichneten Preis. Durch Preisänderung der Produkte nach der Bergkirchweih entsteht bei Einlösung eines Gutscheins kein Anspruch auf Auszahlung oder Anrechnung des Differenzbetrags zum Einkaufspreis.
5.1. Zeit und Ort: Die Verzehrgutscheine können nach dem 15.05.2025 und nach Eingang der Zahlung beim Entla's Keller dienstags bis freitags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr abgeholt werden. Die Lieferart (beispielsweise Postversand, Abholung) wird vom Entla's Keller vorgegeben. Es besteht kein Wahlrecht des Kunden, soweit nicht ausdrücklich angegeben.
5.2. Identifikation: Bei Abholung der Verzehrgutscheine muss die Bestellnummer vorgezeigt werden. Zur Bestätigung des Empfangs der Verzehrgutscheine muss eine Unterschrift geleistet werden, die durch ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass) überprüft werden können muss.
6.1. Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Reservierungen kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung handelt, die an einen festen Termin gebunden sind. Nach Bestätigung der Bestellung ist der Kunde zur Abnahme und Zahlung verpflichtet.
6.2. Stornierung, Änderung und Reduzierung der Reservierungen durch den Kunden: Eine kostenfreie Änderung, Reduzierung oder Stornierung der Reservierung durch den Kunden ist nur bis zur Bezahlung der Gutscheine bzw. dem Einzug der Lastschrift am 15.05.2025 auf der Website www.entlaskeller.de möglich. Ab dem 15.05.2025 sind alle getätigten Reservierungen beim Entla's Keller mit allen daran gebundenen Konditionen verpflichtend. Eine Rückgabe der gekauften Gutscheine ist grundsätzlich nicht möglich.
7.1. Unzulässige Weitergabe: Reservierungen dürfen nicht zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken weiterverkauft werden, insbesondere nicht zur Gewinnerzielung. Entla's Keller behält sich das Recht vor, Reservierungen bei Verstoß gegen diese Regelung zu stornieren.
7.2. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe der Reservierung, z. B. bei Krankheit oder Verhinderung, ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Für den Aufenthalt am Entla's Keller zur Bergkirchweih, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Der Kunde bzw. Inhaber der Reservierung erkennt an, dass die Erlanger Bergkirchweih insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden kann; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung am Entla's Keller gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen durch den Entla's Keller gebunden ist.
In Fällen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlichen Anordnungen, die den Betrieb beeinträchtigen, ist Entla's Keller berechtigt, Reservierungen zu stornieren. In diesen Fällen werden die gezahlten Gutscheine erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Soweit in den AGB nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Entla's Keller und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
11.1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Rechtswahl bei Verbrauchern: Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 11.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.3. CISG: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
11.4. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Entla's Kellers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Entla's Kellers, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.